Kinderrechte

Für uns in der Kita St. Marien sind die Kinderrechte sehr wichtig. Wir treten für die Rechte unserer Kinder ein und achten sie.

Immer wieder begegnet uns in unserer Arbeit das Wort „Kinderrechte“ . Aber was bedeutet dies und wie ist der geschichtliche Hintergrund.

Fangen wir mit der Geschichte an:

Bis in die Neuzeit hinein wurden Kinder Jahrtausende lang von Geburt an zu den Besitztümern der Eltern gezählt. Insofern hatten die Kinder keine spezifischen Freiräume, in denen sie sich zu eigenständigen Individuen entwickeln konnten. Sie waren in ihrem Lebensweg (Schule, Ausbildung, Beruf) ausschließlich von den Wünschen ihrer Eltern abhängig und mussten sich dem Familienoberhaupt bedingungslos unterordnen.

Schon Jesus ermahnte seine Jünger Kinder zu achten. Seine Lehre über die Kinderrechte fand schon vor 2000 Jahren statt und sie ist heute noch gültig.

„ Wer das Reich Gottes  nicht so annimmt, wie ein Kind, der wird nicht hineinkommen“. Dann hob er seine Hände und segnete jedes einzelnes Kind.  (Mk 10, 13-16)

Aber erst mit der Aufklärung änderte sich auch das Bild der Kinder. Die Französische Revolution brachte die Erklärung über die Menschenrechte hervor. Auch wenn darin noch nicht explizit auf Kinder ein­ge­gan­gen wurde, so trug dies doch zu einer vertieften Auseinandersetzung mit der Situation von Kin­dern bei.

In der Folge gab es einige Verbesserungen, insbesondere führte dies zu einer Trennung von Erwach­­se­­nen- und Jugendstrafrecht und auch zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Zum Beispiel wurde in Groß­bri­tan­nien die Fabrikarbeit für Kinder unter neun Jahren verboten.

Mit der fortschreitenden Industrialisierung zu Beginn des 20. Jahrhunderts und der Einführung der Schul­pflicht veränderte sich auch die Diskussion um den Gehorsam und die Pflicht der Kinder. Es begann sich die Auffassung durchzusetzen, dass Kinder auch bestimmte Rechte haben.

Infolge dessen gab es immer wieder Bestrebungen Kinderrechte für allgemeingültig zu erklären. Zu einer endgültigen Vereinbarung über die Kinderrechte, die heute noch allgemein gültig ist, kam es am 20. November 1989 bei den Vereinten Nationen, welche die „UN-Kinderrechtskonvention“ verabschiedete.

Das Übereinkommen ist insofern einmalig, als es die bisher größte Bandbreite fundamentaler Menschenrechte – ökonomische, soziale, kulturelle, zivile und politische – in einem einzigen Vertragswerk zusammenbindet“ Jörg Maywald: UN-Kinderrechtskonvention: Bilanz und Ausblick

Deutschland ratifizierte diese „UN-Kinderrechtskonvention“ 1992, d.h. sie wurde nicht nur unterschrieben,  es wurde  in der Urkunde festgehalten, dass die Verbreitung, sowie die Umsetzung  der Kinderrechte  in der Verantwortung aller liegt, die unmittelbar oder mittelbar mit Kindern zu tun haben.

Diese Konvention beinhaltet 54 Artikel. In Zusammenarbeit mit dem Caritasverband für das Bistum Magdeburg wurden diese Artikel in 4 Hauptgruppen eingegliedert.

 

1. Das Recht darauf, dass  die Grundbedürfnisse der Kinder anerkannt werden und Defizite aus der Lebenswelt kompensiert werden.

 

Die Kinder unserer Einrichtung erfahren eine geborgene und liebevolle Atmosphäre. Jedes Kind wird als Individium anerkannt.

 

2. Das Recht auf Schutz vor Gesundheits- und anderen Gefährdungen, Schutz vor Vernachlässigung, Missbrauch, Ausbeutung, Willkür und Gewalt und solchen Verhaltensweisen, die Kinder in ihrem Grundvertrauen verunsichern und erschüttern.

 

Wir achten auf die Gesundheit unserer Kinder, z.B. durch den täglichen Aufenthalt im Freien, wir  bieten unseren Kindern eine ausgewogene, vielseitig und gesunde Ernährung an und achten auf die Ruhebedürfnisse unserer Kinder.

 

 3. Recht auf eine umfassende ganzheitliche Bildung, auf Freiheit des Denkens, des Gewissens, der Meinungsbildung und der Religion sowie Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung.

 

Durch unsere vielfältigen pädagogischen Angebote, das zentrale Erleben von Religion und unsere Fokusierung auf das Freispiel setzen wir dieses Recht um.

 

 4. Recht auf Meinungsäußerung, Teilhabe und Mitbestimmung

Wir wollen nach Methoden suchen, in welchen Kinder mitbestimmen und entscheiden können.

 

In Anlehnung an unserem christlichen Menschenbild ist es uns wichtig, in unserer Arbeit die Kinderrechte zu wahren und auch als Selbstverständnis unserer religiösen Arbeit zu sehen. Im Team tauschen wir uns regelmäßig anhand von Alltagsbeispielen über  Kinderrechte aus. Unseren Kindern werden ihre Rechte vermittelt und für alle Eltern und Kindern transparent dargestellt.

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